Obst- und Gartenbauverein Ersingen e.V.
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Bohninger Weg

75236 Kämpfelbach-Ersingen

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1. Vorstand Stephan Kaufmann (07231-88090) oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Veranstaltungen

Schnittkurs 09.03.24

 

Blütenwanderung 21.04.2024

 

Generalversammlung 03.05.2024

Die Schadensschwelle im Obstbau

Was macht einen Schädling erst zum Schädling? Ist eine einzelne Blattlaus am Baum bereits ein Schädling? Oder ist ein einziger wurmiger Apfel in der Ernte eines ganzen Baumes schon großer Schaden?
Sicherlich können die beiden letzten Fragen mit Nein beantwortet werden. Es ist jedem klar, dass so schwacher Befall keine Pflanzenschutzmaßnahme erfordert.
Die Schädlichkeit eines Schädlings ist in der Regel eine Frage der Stärke seines Auftretens. Wie hoch aber muss der Befall sein, damit man von einem Schaden sprechen kann? Der Schaden wird erst dann als wirtschaftlich bedeutend bezeichnet, wenn der entstande Verlust bei der Ernte größer ist als die Kosten, die eine etwaige Behandlung gegen diesen Schadenerreger verursacht hätte.
Dieser Wert wird als ökonomische oder wirtschaftliche Schadensschwelle bezeichnet. Tritt ein Schadenerreger in einem Maße auf, die dem Wert der wirtschaftlichen Schadensschwelle entspricht oder ihn überschreitet, so ist mit wirtschaftliche relevanten Schäden zu rechnen.
Es wir also in der Regel eine "ökologische" Zahl, die Populationsdichte, herangezogen, um eine "ökologische" Aussage zu treffen.
Die Schadensschwelle ist aber kein fixer Wert, sie bedarf noch einer weiteren Interpretation in bezug zur konkreten Siatuation in der Obstanlage. Faktoren wie Klima, Zustand der Bäume, Fruchtansatz, Vorhandensein von natürlichen Gegenspielern u.ä. haben bei gleichem Befall großen Einfluss darauf, wie hoch ein mögicher Schaden zur Zeit der Ernte sein wird. Auch ist das gleichzeitige Auftreten mehrerer Schädlinge anders zu bewerten, als wenn bloß ein einziger Schadenerreger vorhanden ist.
Die Populationsdichte bzw. die Häufigkeit des Auftretens von tierischen Schaderregern ist mittels Kontrollmethode, wie die Astprobenkontrolle, die visuelle Kontrolle während der Vegetationszeit, die Klopfmethode, der Einatz von Pheromonfallen und Farbtafeln ermittelbar.
In die Schadensschwelle fließen aber unter andrem neben dem Wert für die Populationsdichte des Schädlings auch noch der Arbeitsaufwand und die Kosten für die Pflanzenschutzmaßnahme und der aus den Ernteprodukten vermutlich zu erzielende Erlös mit ein. 

Verhaltensregeln beim Umgang mit Spritzmitteln

1. Die Giftigkeit der Mittel ist an den Gefahrensymbolen mit den jeweiligen Bezeichnungen (T+ sehr giftig, T giftig, Xn mindergiftig, C ätzend und Xi reizend) zu erkennen. Diese Einstufung wird vom Bundesgesundheitsamt vorgenommen.

2. Die Gebrauchsanleitung der Präparate ist zu beachten. Besonders wichtig sind die Aufwandmenge, die Wartezeit, das Anwendungsgebiet und die Schutzmaßnahmen.

 3. Die Spritzbrühen müssen im Freien angesetzt werden. Auf keinen Fall in bewohnten Räumen, Stallungen oder Lagerräumen für Lebens- und Futtermittel.

4. Pulverförmige Pflanzenschutzmittel müssen besonders vorsichtig angesetzt werden. Staubentwicklung ist auf jeden Fall zu vermeiden.

5. Die richtige Dosierung ist der Gebrauchsanleitung zu entnehmen und genau einzuhalten. Es muss selbstverständlich sein, dass zum Abmessen der Pflanzenschutzmittel Messgeräte verwendet werden, die nur für diesen Zweck bestimmt sind. Z.B. Messzylinder, Waagen oder der Pflanzenschutzmittelpackung beigelegte Portionierer.

6. Zum Ansetzen der Pflanzenschutzmittel nur gekennzeichnete Spezialgefäße - niemals Haushalts- oder Stallgeschirr - verwenden. Nach Gebrauch müssen die Gefäße sofort gründlich gereinigt werden.

7. Während des gesamten Umgangs mit Pflanzenschutzmitteln (Ansetzen, Ausbringen und Reinigen der Geräte) darf nicht gegessen, getrunken, geraucht oder geschnupft werden. Es besteht die große Gefahr, dass auf diesem Wege gesundheitsgefährdende Stoffe in den menschlichen Körper gelangen. Auch sollte vor, während und nach der Arbeit kein Alkohol getrunken werden, da dies die Aufnahme gesundheitsgefährender Stoffe begünstigt.

8. Pflanzenschutzarbeiten sollten möglichst in den frühen Morgen- oder Abendstunden erfolgen und beistarker Sonneneinstrahlung unterbleiben. Anwendergefährdung und Pflanzenschädigung und z.T.auch mangelhafte Wirkung sind die Folgen. Nach Beendigung der Arbeiten sind Gesicht und Hände gründlich mit Wasser und Seife zu reinigen. Die Arbeitsschutzkleidung ist abzulegen und regelmäßigzu waschen. 

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